Können Auszubildende gekündigt werden?

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Fall entschieden, dass der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung eines Auszubildenden, einen wichtigen Grund zur Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses darstellen kann, wenn der Verdacht auch bei Berücksichtigung der Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses dem Ausbildenden die Fortsetzung der Ausbildung objektiv unzumutbar macht.

Mit dieser Entscheidung stellt das Bundesarbeitsgericht klar, dass auch Ausbildungsverhältnisse, insbesondere bei einer Verdachtslage, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden können.

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 12.02.2015 – Az. 6 AZR 845/13 –

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