Handels- und Gesellschaftsrecht - Jäger & Jäger Rechtsanwälte Köln

Im Handelsrecht beraten wir in allen Rechtsfragen von Kaufleuten und Unternehmen.

Im Gesellschaftsrecht beraten wir in Bezug auf die Beziehungen der Gesellschafter untereinander, sowie im Zusammenhang mit dem Tätigwerden einer Gesellschaft im Rechts- und Geschäftsverkehr mit Dritten und der Wahl der richtigen Rechtsform. Im Bereich des Unternehmenskaufs und der Unternehmensbeteiligung beraten wir umfassend während des gesamten Prozesses, beginnend mit der „Due Diligence“ bis zum „Signing/Closing“ eines „Share Deals“ oder „Asset Deals“.

– Handelskauf
– Kommissionsgeschäfte
– Frachtgeschäfte
– Speditionsgeschäft
– Recht der Handelsgesellschaften
– Handelsvertreterrecht
– Unternehmensgründung, Rechtsformwahl
– Erstellung, Ergänzung, Änderung des Gesellschaftsvertrages
– Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen
  und Hauptversammlungen
– Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten
– Ausgestaltung von Geschäftsordnungen für Vorstände und Aufsichtsräte
– Anstellungsverträge (Arbeitsrecht)
– Beratung bei Umstrukturierungen
– Unternehmenskauf
– Exklusivverhandlungsvereinbarung
– Joint Ventures
– Mitarbeiterbeteiligung
– Nachfolgeregelungen
– Vertraulichkeitsvereinbarung
– Letter of Intent, Memorandum of Understanding
– Due Diligence
– Verhandlung und Abschluss des Unternehmenskaufvertrages
– Signing/Closing