Verkehrsrecht - Jäger & Jäger Rechtsanwälte Köln

Die Rechtsanwälte David Jäger und Valentin Jäger sind in den nachfolgenden Rechtsgebieten tätig:

1. Arbeitsrecht

In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten werden Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer in individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragen betreut und beraten.

– Anstellungs- und Aufhebungsverträge – Kündigungsschutz
– Abfindungszahlungen
– Betriebsübergang

– Betriebsvereinbarungen

2. Bank- und Finanzierungsrecht

Unternehmen und Verbraucher werden in allen bankrechtlichen Fragen beraten und vertreten. Hierzu zählen auch die Bereiche des Factoring, Leasing, sowie der gesamte Rechtsbereich der Kreditgewährung und Kreditsicherung.

– Kreditgewährung/Kreditsicherung
– Darlehensverträge
– Geldanlage, Vermögensverwaltung
– Haftung bei fehlerhafter Beratung oder Durchführung einer Geldanlage – Wertpapierrecht, Wertpapierhandelsrecht
– Ad-hoc Publizität
– Finanzierung von Projekten und Objekten
– Leasing
– Factoring

3. Versicherungsrecht

Es wird empfohlen, sich bereits im Vorfeld, also vor Abschluss von Versicherungsverträgen, beraten zu lassen, um etwaige spätere Nachteile zu vermeiden.

Im Schadensfall wird besonderen Wert darauf gelegt, dass die Schadensmeldung bereits durch den jeweiligen Berater erfolgt, da hierbei oft erhebliche Fehler gemacht werden, die zur Regulierungsablehnung führen können.

Die Regulierungsverhandlungen werden ausschließlich über den jeweiligen Berater geführt, notfalls auch gerichtlich durchgesetzt.

– Versicherungsvertragsrecht, insbesondere bei Abschluss und Kündigung von Verträgen – Sachversicherung
– Personenversicherung
– Haftpflichtversicherung

– Rechtsschutzversicherung – Kfz-Versicherung

Durch den erfolgreichen Abschluss des theoretischen Teils des Lehrgangs Fachanwalt für Versicherungsrecht, setzt Rechtsanwalt David Jäger in diesem Bereich einen seiner Tätigkeitsschwerpunkte.

4. Handels- und Gesellschaftsrecht

Im Handelsrecht wird in allen Rechtsfragen von Kaufleuten und Unternehmen beraten.

Im Gesellschaftsrecht wird in Bezug auf die Beziehungen der Gesellschafter untereinander, sowie im Zusammenhang mit dem Tätigwerden einer Gesellschaft im Rechts- und Geschäftsverkehr mit Dritten und der Wahl der richtigen Rechtsform beraten. Im Bereich des Unternehmenskaufs und der Unternehmensbeteiligung wird umfassend während des gesamten Prozesses, beginnend mit der „Due Diligence“ bis zum „Signing/Closing“ eines „Share Deals“ oder „Asset Deals“ beraten.

– Handelskauf
– Kommissionsgeschäfte
– Frachtgeschäfte
– Speditionsgeschäft
– Recht der Handelsgesellschaften
– Handelsvertreterrecht
– Unternehmensgründung, Rechtsformwahl
– Erstellung, Ergänzung, Änderung des Gesellschaftsvertrages
– Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen

und Hauptversammlungen
– Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten – Ausgestaltung von Geschäftsordnungen für Vorstände und Aufsichtsräte
– Anstellungsverträge (Arbeitsrecht)
– Beratung bei Umstrukturierungen
– Unternehmenskauf
– Exklusivverhandlungsvereinbarung
– Joint Ventures
– Mitarbeiterbeteiligung
– Nachfolgeregelungen
– Vertraulichkeitsvereinbarung
– Letter of Intent, Memorandum of Understanding
– Due Diligence
– Verhandlung und Abschluss des Unternehmenskaufvertrages
– Signing/Closing

5. Verkehrsrecht

Im Bereich des Verkehrsrechts wird der Mandant, sowohl bei der Durchsetzung und Verteidigung von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen, sowie bei der Verteidigung im Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren beraten. Im Bereich der Schadenregulierung von Verkehrsunfällen wird dringend empfohlen, sich bereits nach dem Unfallereignis bei beraten zu lassen, um keine Nachteile im Rahmen der Schadenregulierung hinnehmen zu müssen. Ebenso wird im Verkehrsverwaltungsrecht beraten.

– Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen

– Trunkenheitsdelikte
– unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
– Fahren ohne Fahrerlaubnis
– Punkte- und Führerscheinangelegenheiten – Fahreignungsbegutachtung
– Fahrverbot
– Geschwindigkeitsübertretung

6. Wettbewerbs-/ Marken- und Urheberrecht

Die Mandanten werden bei der Erstellung von Werbe- und Marketingkonzepten beraten, wobei diese auf ihre Zulässigkeit geprüft werden, wenn nötig werden die Mandanten bei der Durchsetzung und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen gegenüber Konkurrenten beraten und vertreten.

Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutz werden die Mandanten von der Kollisionsprüfung, über die gegebenenfalls notwendige Anmeldung, bis hin zur Geltendmachung und Abwehr Ihrer Schutzrechte vertreten.

Gleiches gilt für alle Fragen des Urheberrechts.

– Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen (Abmahnungen)
– Verteidigung gegen wettbewerbsrechtliche Ansprüche (Abmahnungen) und Abgabe von Unterlassungserklärungen
– Prüfung von Werbeaktionen und/oder Produktgestaltungen auf ihre Zulässigkeit
– Kollisionsprüfung
– Verteidigung, Verwaltung und Überwachung von Schutzrechten
– Markenanmeldung national und international
– Vertragsgestaltung / Beratung
– Lizenzverträge

7. Allgemeines Zivilrecht

Im allgemeinen Zivilrecht werden Unternehmen und Privatpersonen schwerpunktmäßig in folgenden Bereichen betreut und beraten:

– Kaufvertragsrecht
– Werkvertragsrecht
– Mietrecht
– Wohnungseigentumsrecht – Maklerrecht

– Schadensersatzrecht