Urlaubsanspruch bei Wechsel in Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen

Das Bundesarbeitsgericht hat entscheiden, und sich hierbei der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes angeschlossen, dass wenn ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer vor seinem Wechsel in eine Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen Urlaub nicht nehmen konnte, ihm die Zahl der Tage des bezahlten Jahresurlaubs wegen des Übergangs in eine Teilzeitbeschäftigung nicht verhältnismäßig gekürzt werden dürfen.

Dies verstoße insbesondere gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter, auch wenn dies tarif- oder arbeitsvertraglich vereinbart war.

Bundesarbeitsgericht Urteil 10.02.2015 – 9 AZR 53/14 (F) –

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