Quotelung von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

Der Bundesgerichtshof hat nun zu der Frage, ob auch die Sachverständigenkosten wie die übrigen Schadenspositionen des Geschädigten bei einem Verkehrsunfall zu quoteln sind, oder ob der Geschädigte sie trotz seines Mitverschuldens in voller Höhe beanspruchen kann, eine Grundatzentscheidung getroffen.

Die bisherige Rechtssprechung der Oberlandesgerichte war bisher in dieser Frage unterschiedlich. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main war der Auffassung, dass der Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten nicht entsprechend der Verursachungsquote zu kürzen sei, wohingegen das OLG Celle – ebenso wie mehrere andere Gerichte – gegenteilig entschieden hatten, also die Sachverständigenkosten, wie auch ein beschädigter Kotflügel lediglich anteilig der Haftungsquote zu ersetzen ist.

Des Bundesgerichtshof hat sich der Auffassung des OLG Celle angeschlossen und klargestellt, dass die Sachverständigenkosten ebenso wie die übrigen Schadenspositionen des Geschädigten nur im Umfang der Haftungsquote zu ersetzen sind.

 

PM des Bundesgerichtshofs

Urteil vom 7. Februar 2012 -VI ZR 133/11-
Vorinstanzen: LG Darmstadt – Entscheidung vom 3. März 2009 – 27 O 259/08
OLG Frankfurt a.M. – Entscheidung vom 5. April 2011 – 22 U 67/09

Urteil vom 7. Februar 2012 -VI ZR 249/11-
Vorinstanzen: LG Stade – Entscheidung vom 2. Februar 2011 – 5 O 430/09
OLG Celle – Entscheidung vom 24. August 2011 – 14 U 47/11

Comments are closed.